英文字典中文字典


英文字典中文字典51ZiDian.com



中文字典辞典   英文字典 a   b   c   d   e   f   g   h   i   j   k   l   m   n   o   p   q   r   s   t   u   v   w   x   y   z       







请输入英文单字,中文词皆可:


请选择你想看的字典辞典:
单词字典翻译
004739查看 004739 在百度字典中的解释百度英翻中〔查看〕
004739查看 004739 在Google字典中的解释Google英翻中〔查看〕
004739查看 004739 在Yahoo字典中的解释Yahoo英翻中〔查看〕





安装中文字典英文字典查询工具!


中文字典英文字典工具:
选择颜色:
输入中英文单字

































































英文字典中文字典相关资料:


  • § 1567 BGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
    § 1567 Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt
  • § 1567 BGB - Getrenntleben - dejure. org
    Bürgerliches Gesetzbuch §1567 - (1) 1 Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar
  • § 1567 BGB Getrenntleben - buergerliches-gesetzbuch. info
    § 1567 BGB Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen
  • § 1567 BGB Getrenntleben Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer. de
    Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1567 BGB verweisen Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln
  • § 1567 BGB - Getrenntleben - Gesetze - JuraForum. de
    Lesen Sie § 1567 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften
  • § 1567 BGB - Getrenntleben
    § 1567 BGB Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt
  • BGB § 1567 Getrenntleben - NWB Gesetze
    (2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht
  • § 1567 BGB – Getrenntleben von Ehegatten trotz gemeinsamer Wohnung . . .
    § 1567 BGB – Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt
  • § 1567 BGB (Getrenntleben) - Bundesrecht Deutschland | gesetze. legal
    (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben
  • § 1567 BGB - Getrenntleben
    § 1567 BGB Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt





中文字典-英文字典  2005-2009